Praxis für Naturheilkunde im Klostergut Besselich

Die Behandlungen finden in der Physiotherapiepraxis von Lena Nussbaumer auf dem schönen Klostergut Besselich statt. Hier können Sie sich entspannen und die Aussicht auf Koblenz genießen.

Meine Behandlungen finden nur im Rahmen einer Bestellpraxis statt. Dies bedeutet, dass Termine nur nach Vereinbarung stattfinden. Falls ein Praxisbesuch aus diversen Gründen nicht möglich ist, können Hausbesuche vereinbart werden.

Bitte beachten Sie die aktuellen COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen.

Behandlungszeiten

Mo, Di, Mi, Fr: 14 bis 18 Uhr
Do: 15 bis 18 Uhr
Sa: In Ausnahmefällen

Hausbesuche auch Vormittags möglich

Zahlungsmethoden

Zahlung in bar oder auf Rechnung möglich.

Häufig gestellte Fragen und Informationen

Wie lange dauert das Erstgespräch?

Ein ausführliches Erstgespräch bei komplexen Krankheitsbildern dauert i.d.R. 60-90 Minuten. 

Muss ich etwas mitbringen?

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch alle medizinischen Unterlagen von Ihrem behandelnden Arzt und Ihre aktuelle Medikamentenliste mit.

Was, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?

Bitte sagen Sie Termine, die nicht wahrgenommen werden können rechtzeitig ab.

Vereinbarte Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt.

Bezahlt meine Krankenkasse die Behandlung?

Die Rechnung wird nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) gestellt.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob und wie weit diese Kosten übernimmt. Manche Krankenkassen übernehmen Kosten für naturheilkundliche Behandlungen.

Kann ich die Kosten geltend machen?

Die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker können im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen

Selbstverständlich werden alle vom Robert Koch-Institut empfohlenen Maßnahmen zur Hygiene eingehalten. COVID19-Symptome werden vor Terminvereinbarung und vor Beginn der Behandlung erfragt bzw. durchgeführt. Bei typischen Symptomen verweise ich Sie an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Das Tragen einer FFP2-Maske ist erwünscht.